RR Capital Consulting Blog | 6 alternative Möglichkeiten für die Geldanlage als US-Person in Deutschland

Als US-Person mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland haben Sie es schwer, wenn es um das Thema Geldanlage geht. Bei einer Bank ein Depot zu eröffnen gleicht einem Lotteriespiel. Viele Banken lehnen US-Staatsangehörige von Vornherein als Kunden ab oder kündigen später das Depot, aufgrund der strengen Vorgaben der FATCA-Verordnung.

Aber gibt es wirklich keine Möglichkeiten, als US-Person in Deutschland ein Wertpapierdepot zu eröffnen? Doch, die gibt es. 6 alternative Möglichkeiten für die Geldanlage als US-Person in Deutschland stelle ich Ihnen in diesem Artikel vor.

Bevor wir starten, möchte ich kurz darauf hinweisen, dass die vorgestellten Möglichkeiten keine Empfehlungen sind, sondern nur Ihrer Information dienen. Von einigen Alternativen würde ich sogar ausdrücklich abraten. Doch dazu später mehr. Hier nun die 6 alternativen Möglichkeiten für die Geldanlage als US-Person in Deutschland…

MÖGLICHKEIT 1: ÜBER DEN PARTNER INVESTIEREN

Viele US-Amerikaner zieht die Liebe nach Deutschland. Dann liegt es nahe, dass der Partner oder die Partnerin aus Deutschland ein Depot eröffnet, um die FATCA-Beschränkungen zu umgehen. Dies ist natürlich eine einfache und unbürokratische Möglichkeit. Allzu oft habe ich jedoch erlebt, dass das Investieren über den Partner später zu Problemen führte. Sie wissen schließlich nicht, ob Ihr Partner oder Ihre Partnerin es ehrlich mit Ihnen meint. Rein rechtlich gehört das Depot nämlich ihm oder ihr, auch wenn es Ihr Geld ist, das investiert wird. Dieses Risikos sollten Sie sich bewusst sein, bevor Sie Ihrem Partner oder Ihrer Partner Ihr Vermögen zur Verwaltung überlassen.

MÖGLICHKEIT 2: IN IMMOBILIEN INVESTIEREN

Insbesondere dann, wenn Ihr Eigenkapitalanteil hoch ist, sollten Sie in Deutschland keinerlei Probleme damit haben, Immobilien zu erwerben. Rechtlich betrachtet darf jeder Mensch, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, in Deutschland Immobilien kaufen. Selbstverständlich können Sie auch in den USA Immobilien halten. Allerdings gibt es steuerliche Besonderheiten für jeden US-Bundesstaat und möglicherweise müssen Sie separate US-Steuererklärungen pro Bundesstaat anfertigen. Eine mögliche Alternative sind Immobilienfonds. Damit können Sie an den Immobilienmärkten partizipieren, ohne die Verbindlichkeiten eingehen zu müssen, die ansonsten mit dem Eigentum von Immobilien verbunden sind.

MÖGLICHKEIT 3: DER BANK DEN US-BEZUG VERSCHWEIGEN

Vorsicht bei dieser Möglichkeit! Sie sind dazu verpflichtet, bei Abschluss eines Bankdepots wahrheitsgemäße Angaben über Ihre Person zu erteilen. Das Verschweigen Ihrer US-Staatsangehörigkeit kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Außerdem riskieren Sie Verluste durch eine unverhoffte Kündigung Ihres Depots sowie Bußgelder der US-Steuerbehörden. Daher sage ich: Finger weg von dieser Idee!

MÖGLICHKEIT 3: US-STEUERPFLICHT IGNORIEREN

Keine schlafenden Hunde wecken? Das ist sicherlich in einigen Fällen eine Möglichkeit, unangenehme Konsequenzen abzuwenden. Wenn es um Ihre US-Steuerpflicht geht, würde ich von so einer Vorgehensweise dringend abraten. Der “Vogelstrauss” wird Ihnen um die Ohren fliegen, sobald Bank und US-Steuerbehörde Wind von Ihrer US-Steuerpflicht bekommen. Sie können davon ausgehen, dass Sie zu gegebener Zeit Post von der IRS erhalten. Selbstverständlich sind die ausstehenden US-Steuererklärungen dann zu erledigen und ggf. offene Steuerbeträge zu begleichen. Mit Pech kommen dazu noch Bußgelder, auch für Ihre Bank, die zur Auskunft verpflichtet ist. Das wollen Sie sicherlich nicht riskieren.

MÖGLICHKEIT 4: PORTFOLIO SELBST ZUSAMMENSTELLEN

ETF-Geldanlagen sind als US-Person in Deutschland schwer zu realisieren. Aber einige Banken bieten die Möglichkeit, ein Aktiendepot zu eröffnen. So können Sie, sofern Sie sich etwas auskennen, Ihr Portfolio selbst aus Einzeltiteln zusammenstellen. Diese Aktien geben Sie dann einfach in Ihrer US-Steuererklärung mit an.

MÖGLICHKEIT 5: DEPOT IN DEN USA ERÖFFNEN

Während die Eröffnung eines Depots in Deutschland als US-Staatsangehöriger mit Schwierigkeiten verbunden ist, ist die Eröffnung eines US-Depots für Sie jederzeit möglich. Und das Beste ist: Investments in den USA sind auch steuerlich vorteilhaft, da die Quellensteuer in den USA geringer ist als in Deutschland. Diese wird jedoch grundsätzlich nur in dem Land erhoben, in dem das Investment getätigt wurde, wodurch Sie dann Steuern sparen.

Übrigens können Sie auch von Deutschland aus bequem in den USA investieren. Ich zeige Ihnen gerne die Möglichkeiten in einem persönlichen Termin.

MÖGLICHKEIT 6: US-STAATSANGEHÖRIGKEIT AUFGEBEN

Sie haben keine Lust mehr auf die Nachteile, die Sie als US-Staatsangehöriger in Deutschland haben, wenn es um Geldanlagen geht? Dann können Sie sich auch entscheiden, Ihre US-Staatsangehörigkeit aufzugeben. Nach einer gewissen Übergangszeit von etwa einem Jahr, in der Sie eine letzte US-Steuererklärung abgeben müssen, sind Sie von der US-Steuerpflicht befreit. Dann stehen Ihnen alle Möglichkeiten offen, in Deutschland Geld anzulegen und Vermögen aufzubauen.

Doch bevor es soweit kommt, lassen Sie mich Ihnen zeigen, wie Sie trotz Ihrer US-Staatsangehörigkeit in Deutschland Ihre Finanzen managen, Geld anlegen, Ihr Vermögen sichern und dabei auch noch Steuern sparen können. Buchen Sie sich gerne ein unverbindliches Erstgespräch bei mir (auch online).

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