RR Capital Consulting Blog | US-Steuerpflicht

Sie haben ein Schreiben der US-amerikanischen Bundessteuerbehörde (IRS) erhalten, in dem Sie zur Zahlung von in den USA fälligen Steuern oder sogar zu Bußgeldzahlungen aufgefordert werden? Das kann ein Schock sein, denn vielen Betroffenen ist ihre US-Steuerpflicht gar nicht bewusst. 

Tatsächlich richtet sich, anders als in den meisten anderen Ländern, in den USA die Steuerpflicht nämlich nach der Staatsangehörigkeit und nicht nach dem gewöhnlichen Aufenthaltsort einer Person. Kurz gesagt: Besteht ein US-Bezug, besteht auch eine US-Steuerpflicht.

Doch was bedeutet das konkret? Sind Sie verpflichtet, in Deutschland und den USA Steuern zu zahlen? Was können Sie tun, wenn Sie einen Bescheid von der IRS erhalten haben? Wie lassen sich Bußgelder der US-Steuerbehörde vermeiden? Und ist es möglich, sich von der US-Steuerpflicht befreien zu lassen?

Diese Fragen klären wir in diesem Artikel…

WARUM BEKOMME ICH EINEN BESCHEID VON DER IRS?

Wenn sich die IRS (Internal Revenue Service), also die Bundessteuerbehörde der Vereinigten Staaten von Amerika, bei Ihnen meldet, schulden Sie vermutlich entweder Steuern in den USA oder Sie sind Ihrer Steuererklärungspflicht in den USA nicht oder nicht fristgerecht nachgekommen. In diesem Fall kann die IRS hohe Bußgelder verhängen.

Der Grund dafür, dass die IRS Steuern von Ihnen fordert, ist, dass Sie als US-Person gelten. Haben Sie die US-amerikanische Staatsbürgerschaft, besitzen Sie Immobilien oder andere Vermögenswerte in den USA oder sind Sie geschäftlich in den USA aktiv? In diesen Fällen besteht sehr wahrscheinlich eine Steuerpflicht in den USA. 

Gut zu wissen: Selbst wenn Sie eine abgelaufene Greencard besitzen, sind Sie weiterhin zur US-Steuererklärung verpflichtet.

BESCHEID VON DER IRS ERHALTEN: WAS TUN?

Bevor Sie zähneknirschend den geforderten Betrag überweisen, empfehle ich Ihnen, Ihre Möglichkeiten mit einer fachlich qualifizierten Person zu klären, zum Beispiel mit einem entsprechend spezialisierten Steuer- oder Finanzberater. 

Eventuell kommt auch ein Anwalt infrage, wenn Sie zum Beispiel fürchten, dass der US-Bezug irrtümlich zustande gekommen ist oder Sie eine Fristverlängerung zum Nachreichen der entsprechenden Steuererklärungen benötigen, ohne dass weitere Bußgelder anfallen.

Auf gar keinen Fall sollten Sie den Brief ignorieren! Auch wenn Sie von der plötzlichen US-Steuerpflicht überrascht sind, ist sie wahrscheinlich gerechtfertigt.

Sie sind definitiv US-Staatsangehöriger und leben in Deutschland? Dann lesen Sie unbedingt weiter.

MUSS ICH ALS US-PERSON IN BEIDEN LÄNDERN STEUERN ZAHLEN?

Nein, grundsätzlich müssen Sie nur in einem Land Steuern zahlen, also entweder in den USA oder in Deutschland. Dafür gibt es ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland. Und da in Deutschland der Steuersatz höher ist als in den USA, fallen in den USA in der Regel keine Steuern an.

Doch Vorsicht: Dieses Gesetz entbindet Sie zwar von einer doppelten Besteuerung, aber nicht von Ihrer Steuererklärungspflicht. Kommen Sie dieser nicht oder nicht fristgerecht nach, wird Ihre Steuerschuld in den USA geschätzt und es kommen Bußgelder auf Sie zu. Lassen Sie es nicht so weit kommen!

WIE GEHE ICH MIT MEINER US-STEUERPFLICHT UM?

Ihre US-Steuererklärung ist jährlich bis zum 15. Juni fällig. Sie machen also zuerst Ihre deutsche Einkommenssteuererklärung und danach die US-amerikanische Einkommenssteuererklärung. Bei Bedarf ist eine viermonatige Fristverlängerung möglich.

Achtung: Für die US-amerikanische Steuererklärung zählt das weltweite Einkommen, während für die deutsche Einkommenssteuererklärung nur das im Inland erzielte Einkommen zu berücksichtigen ist.

Wenn Sie Arbeitnehmer sind, sollten Sie zusätzlich ein W-4-Formular, um ein sogenanntes Employees Withholding Certificate zu erhalten. Damit werden die fälligen Steuern automatisch über den Arbeitgeber abgeführt. Das macht es einfacher für Sie.

WIE MACHE ICH EINE US-STEUERERKLÄRUNG?

Für die US-Steuererklärung benötigen Sie das Formular 1040 sowie die für Ihre individuelle Situation relevanten Formulare, zum Beispiel das Formular 2555 (Foreign Earned Income Exclusion) und das Formular 1116 (Foreign Tax Credit). Mit dieser Kombination stellen Sie sicher, dass die bereits in Deutschland gezahlten Steuern berücksichtigt werden. In der Regel fallen dadurch in den USA keine Steuern an.

Wichtig: Zusätzlich sind Sie dazu verpflichtet, jährlich ein FBAR-Formular einzureichen. Auf diesem ist der Gesamtwert aller ausländischen Konten einzutragen.

Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich dazu, sich einen Überblick zu verschaffen und ersetzt keine Beratung durch einen versierten US-Steuerberater.

KANN ICH MICH VON DER US-STEUERPFLICHT BEFREIEN LASSEN?

Ja, Sie können sich von der US-Steuerpflicht befreien lassen, indem Sie Ihre US-Staatsbürgerschaft aufgeben. Allerdings ist dies nicht von heute auf morgen möglich. Im Folgejahr muss letztmals eine weitere US-Steuererklärung abgegeben werden. Eine rückwirkende Befreiung von der US-Steuerpflicht durch Aufgabe der US-Staatsbürgerschaft ist nicht möglich.

Ein einfacherer Weg ist es, sich von der US-Besteuerung der in Deutschland erzielten Erwerbseinkünfte befreien zu lassen. Das ist bis zu einer gewissen Einkommenshöhe über das W-8-Formular möglich. 

Die Befreiung von der US-Quellensteuer über das W-8-Formular ist jedoch nicht für jeden möglich, sondern nur für Personen, die im Ausland leben, aber in den USA Einkünfte erzielen, zum Beispiel über Unternehmensanteile oder Immobilen.

Sie sind US-Staatsangehöriger mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland und möchten mehr darüber erfahren, wie Sie als US-Person in Deutschland Steuern sparen oder Ihr Vermögen möglichst lange vor dem Zugriff durch das Finanzamt und den US-Steuerbehörden schützen können? Dann buchen Sie sich gerne ein unverbindliches Erstgespräch (auch online).

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient nur Ihrer Information und ersetzt keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Noch mehr Insights: