Stellen Sie sich vor, Sie möchten ein Depot eröffnen, aber die Bank möchte Sie gar nicht als Kunden. Unvorstellbar? Nein. So geht es von der FATCA-Verordnung betroffenen US-Personen in Deutschland. Aus steuerlichen Gründen verweigern die meisten deutschen Banken eine Depoteröffnung für Personen mit US-Bezug. Vielen von ihnen ist ihr US-Bezug noch nicht einmal bewusst, bevor sie beschließen, Geld anzulegen, denn die Hintergründe, die zu einer FATCA-Pflicht führen, sind vielfältig. Dann lieber das Vermögen im Sparstrumpf lagern? Nein, das wäre Unsinn. Ich erkläre Ihnen 3 Wege, wie Sie trotz FATCA Geld anlegen und in Deutschland rechtskonform Vermögen aufbauen können. Aber zunächst ein paar Hintergrunde zur FATCA-Verordnung:
WAS IST FATCA?
FATCA, was ist das überhaupt? Die Abkürzung FATCA steht für Foreign Account Tax Compliance ACT und bezeichnet ein US-amerikanisches Steuergesetz, welches ausländische Banken zur Auskunft über vorhandene Konten von US-Personen verpflichtet. Auf diesem Wege soll eine potentielle Steuerhinterziehung durch Investitionen im Ausland verhindert werden. Betroffene, sogenannte US-Personen, sind in den USA einkommensteuerpflichtig, selbst wenn sie im Ausland leben und arbeiten.
WER IST VON FATCA BETROFFEN?
Grundsätzlich ist jede US-Person von FATCA betroffen, selbst wenn sie nicht in den USA ansässig ist. Als US-Person gilt, wer die amerikanische Staatsbürgerschaft hat, auch doppelte Staatsbürgerschaft, oder auf andere Weise einen US-Bezug hat. Dazu gehören auch Personen, die zwar keine US-amerikanische Staatsbürgerschaft haben, aber beispielsweise ihren Wohnsitz in den USA haben, sich längere Zeit in den USA aufgehalten haben oder aus anderen Gründen in den USA steuerpflichtig sind. Das kann auch der Fall sein, wenn Sie im Besitz einer Greencard sind oder mit einem US-Staatsangehörigen verheiratet und mit diesem steuerlich gemeinsam veranlagt sind. Möglicherweise sind Sie UnternehmerIn und haben eine Niederlassung in den USA? Auch dann sind Sie sehr wahrscheinlich von FATCA betroffen. So vielfältig die Hintergründe FATCA-pflichtiger US-Personen sind, so überraschend offenbart sich in vielen Fällen der US-Bezug. Und damit verhält es sich, wie Kaugummi unterm Schuh: Gelten Sie einmal als US-Person, ist es schwer, diesen Titel wieder loszuwerden.
WAS MUSS BEI FATCA GEMELDET WERDEN?
Sie sind FATCA-pflichtig? Dann sind Sie beziehungsweise Ihre Bank dazu gezwungen, gegenüber der US-Steuerbehörde Auskunft über alle Ihre im Ausland vorhandenen Konten und Depots zu erstatten und in den USA Steuern zu erklären und zu zahlen. Dies erfolgt üblicherweise im Rahmen des Foreign Bank Account Report (FBAR), die vom Steuerpflichtigen jährlich bei der zuständigen US-Steuerbehörde einzureichen ist. Der FBAR umfasst sämtliche Einnahmen, die im In- und Ausland erzielt werden, also das sogenannte Welteinkommen. Dazu zählen auch Mieteinnahmen, die in Deutschland erwirtschaftet wurden, aber auch Auszahlungen von Lebensversicherungen, Unternehmenseinkommen usw.
Als US-Person in Deutschland müssen Sie also jeweils in Deutschland und den USA Ihre Einkommensverhältnisse erklären und werden entsprechend besteuert. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, können Sie immerhin die in Deutschland bereits abgeführte Steuer auf die US-Steuer anrechnen, allerdings auch nur dann, wenn Sie ordnungsgemäß Ihre Erklärung in den USA abgeben.
Tun Sie dies nicht, müssen Sie mit einer pauschalen Strafbesteuerung rechnen. Zusätzlich ist die betreuende Bank des US-Steuerpflichtigen meldepflichtig. Kommt die Bank ihrer Meldepflicht nicht nach, drohen hohe Sanktionen. FACTA-US-Bürger dürfen zwar Wertpapierdepots in Deutschland eröffnen, jedoch zögern die meisten deutschen Banken, weil sie die Komplexität der US-amerikanischen Steuergesetze und mögliche Konsequenzen fürchten. Außerdem werden die für die US-Steuererklärung benötigten Daten von den Herausgebern der Wertpapiere häufig nicht geliefert. Viele Banken haben deshalb seit der Einführung der FATCA-Verordnung vorhandene Wertpapierdepots von Personen mit US-Bezug aufgekündigt, aus Angst, von den USA wegen Mithilfe zur Steuerhinterziehung belangt zu werden.
Gehören auch Sie zu den Betroffenen? Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Gespräch über Ihre Möglichkeiten sprechen.
WIE KANN ICH ALS US-PERSON GELD ANLEGEN IN DEUTSCHLAND?
Sie leben als US-Bürger in Deutschland, haben eine doppelte Staatsbürgerschaft oder einen anderen US-Bezug, durch den Sie von der FATCA-Verordnung betroffen sind, wollen aber dennoch rechtskonform als US-Person Geld anlegen in Deutschland? Hier sind drei Wege, wie Sie vorgehen können:
Als US-Person Geld anlegen in Deutschland: Weg Nummer 1: Ein Depot im Versicherungsmantel
Ein Wertpapierdepot im Rahmen einer Rentenversicherung bietet per se schon Steuervorteile. Als FATCA-US-Bürger profitieren sie zusätzlich von der Tatsache, dass Sie die Rentenversicherung nicht mit einer Bank, sondern mit der Versicherung abschließen. So umgehen Sie die Hürden, die Sie als US-Person bei Banken nehmen müssen. Außerdem sparen Sie sich eine Menge Papierkram, denn während der Ansparphase fallen keine Abgeltungssteuern an. Steuerliche Erklärungen in Deutschland und den USA sind erst in der Auszahlungsphase relevant. Wenn Sie Fragen dazu haben oder eine qualifizierte Beratung wünschen, vereinbaren Sie gern einen unverbindlichen Termin bei mir.
Als US-Person Geld anlegen in Deutschland: Weg Nummer 2: US-Broker oder Fonds mit US-Zulassung nutzen
Aufgrund der Informationsintransparenz rund um die für die USA relevanten Steuerdaten scheuen sich die meisten deutschen Banken, US-Personen als Kunden anzunehmen. Nur wenige Banken bieten in Deutschland noch Wertpapierdepots für FATCA-US-Bürger an, und das auch nur auf Anfrage. Es gibt aber auch noch einen anderen Weg, zum Beispiel, indem Sie zu einem US-Broker wechseln oder nur noch Fonds mit US-Zulassung handeln. Ein klug zusammengestelltes Portfolio bringt Ihnen trotz kleiner Einschränkungen dennoch die gewünschten Renditen. Aber Vorsicht vor unseriösen Anbietern! Sie sind unsicher? Auf Anfrage gebe ich Ihnen gerne Auskunft, welche Anbieter vertrauenswürdig sind.
Als US-Person Geld anlegen in Deutschland: Weg Nummer 3: Einen Vermögensverwalter beauftragen
Eine dritte Möglichkeit, als US-Person in Deutschland Geld anzulegen, ist der Weg über einen Vermögensverwalter. Dieser übernimmt dann für Sie als Kunden die Haftung, sodass die Bank außen vor ist. Aber auch hier gilt es, zum einen die richtige Vermögensverwaltung zu finden und zum anderen die passende Bank oder den passenden Broker. Vermögensverwalter können zudem recht kostspielig werden, vor allem, wenn sie eben nicht die gewünschte Performance liefern. Aus diesem Grund erarbeite ich gerade mit meinen Kollegen ein Konzept für faire Vermögensverwaltung. Wenn Sie daran Interesse haben, vereinbaren Sie gerne einen Termin bei mir.
FAZIT
Es ist schwierig, aber nicht unmöglich, als US-Person in Deutschland ein Wertpapierdepot zu eröffnen. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesem Artikel hilfreiche Ideen liefern konnte, wie Sie trotz US-Bezug in Deutschland Vermögen aufbauen und erhalten können.
Sie haben noch Fragen oder Klärungsbedarf? Gerne berate ich Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch zu dem Thema (auch online).
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