Roland Rausch Capital Consulting Blog | Geld anlegen und Steuern sparen

Spätestens mit der Einkommenssteuererklärung zum Jahresende hält der Fiskus die Hand auf und bittet viele Steuerzahler mit saftigen Nachzahlungen zur Kasse. Da ist es gut, wenn Sie von vornherein finanziell gut aufgestellt sind, um unschöne Überraschungen zu vermeiden. 

Doch Steuern sparen beginnt nicht erst am Jahresende! Indem Sie während des laufenden Jahres Ihre Steuern optimieren, nutzen Sie gezielt Ihre Steuervorteile und sichern Ihr Vermögen vor dem staatlichen Zugriff – und das vollkommen legal.

Holen Sie sich Ihr Geld zurück! Die wichtigsten Tipps und legalen Steuertricks lesen Sie in den folgenden Zeilen …

WAS ÄNDERT SICH 2023 STEUERLICH FÜR SPARER?

Die gute Nachricht zuerst: 2023 wurden einige Änderungen wirksam, die Sparer steuerlich entlasten. Das ist insbesondere für den Vermögensaufbau sowie die private Altersvorsorge relevant. Sie haben Kinder? Wunderbar! Dann können Sie noch mehr Steuern sparen. Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Der Sparer-Pauschbetrag erhöht sich von 801 € auf 1.000 € für Alleinstehende und von 1.602 € auf 2.000 € für Ehepaare. Dieser ist vor allem für private Geldanlagen relevant. Erzielen Sie 2023 Kapitalerträge, reduzieren diese das zu versteuernde Einkommen, auf das die Einkommensteuer anfällt.
  • Staatlich geförderte Altersvorsorgeaufwendungen wie beispielsweise Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder Basis- beziehungsweise Rürup-Rente sind bis zu einem Betrag in Höhe von 26.528 € als Vorsorgeaufwendungen steuerlich ansetzbar und mindern damit die Steuerlast.
  • Der Grundfreibetrag, auf den keine Einkommenssteuer anfällt, wurde für Singles und getrennt veranlagte Steuerzahler von 9.984 € (2022) auf 10.908 € (2023) angehoben (Verheiratete: 21.816 €). 2024 wird er voraussichtlich auf 11.604 € (23.208 €) angehoben.
  • Der Soli fällt weg – zumindest bis zu einer Einkommensteuer von 17.543 €.
  • Der Einkommenssteuertarif wird an die Inflation angepasst.

Tipp für Angestellte: Höhere Gehälter werden nicht höher besteuert, solange ihr Anstieg lediglich die Inflation ausgleicht. Ein guter Zeitpunkt für eine Gehaltsverhandlung!

Tipp für Familien: Nutzen Sie auch den Sparer-Pauschbetrag Ihrer Kinder! Dieser beträgt pro Kind ebenfalls 1.000 €, auch wenn Ihre Kinder kein eigenes Vermögen besitzen.

LEGALE STEUERTRICKS FÜR FAMILIEN

Wussten Sie, dass Sie im Familienverbund Vermögen auf Ihre Kinder übertragen und damit Steuern sparen können? Das funktioniert vollkommen legal, solange Sie bestimmte Spielregeln beachten. Aber zuerst zu den Hintergründen:

Grundsätzlich stehen jedem Ihrer Kinder dieselben Freibeträge zur Verfügung wie Ihnen. Dazu gehören der Sparerpauschbetrag (1.000 €) , der Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) sowie auch der Grundfreibetrag (10.908 €). In der Theorie können Sie also bis zu 11.944 € zusätzlich an Steuern sparen, wenn Sie Vermögen auf Ihre Kinder übertragen. Aber wie funktioniert das in der Praxis?

Die Voraussetzung dafür, die volle Summe steuerlich geltend zu machen, ist, dass das Kind kein eigenes Einkommen erzielt und dass Sie Ihrem Kind das Vermögen auch wirklich übertragen und nicht nur scheinbar. Dieser Punkt ist besonders wichtig, sonst ist die Vermögensübertragung nicht steuerwirksam.

Die Frage lautet daher: Wem möchten Sie Ihr Geld lieber schenken? Dem Finanzamt oder Ihren Kindern?

STEUERSPARTIPPS, DIE NUR WENIGE KENNEN

Sie haben keine Kinder? Macht nichts. Auch ohne Kinder können Sie, zusätzlich zu den bekannten Freibeträgen, kräftig Steuern sparen. Diese Steuerspartipps kennen nur die wenigsten:

ZUSÄTZLICHE FREIBETRÄGE BEI AKTIENFONDS

Wussten Sie, dass bei Aktien nur 70 Prozent der Kapitalerträge steuerlich angerechnet werden? Dahinter steckt eine steuerliche Sonderregelung für Kapitalerträge, die nicht als Zinsen, sondern als Dividenden oder Kursgewinne anfallen. Wieso sollten Sie sich also mit dem Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 € zufriedengeben, wenn Sie 1.429 € Ihrer Kapitalerträge vollkommen legal steuerfrei vereinnahmen und wieder anlegen können? 

VORTEILHAFTE FINANZPRODUKTE

Für bestimmte Altersvorsorgeprodukte gelten ebenfalls Steuervorteile. So werden beispielsweise bei bestimmten Fondspolicen innerhalb eines Versicherungsmantels die anfallenden Steuern zunächst gestundet. Steuern fallen also erst bei der Entnahme an, woraus sich ein nicht zu unterschätzender Hebel für Ihren Vermögensaufbau ergibt. Und mehr noch: Wenn Sie bis zur Auszahlung mindestens 12 Jahre warten und zum Zeitpunkt der Entnahme über 60 Jahre alt sind, entfällt die Hälfte der Steuern.

Tipp für Selbstständige: Eine Basisrente, auch bekannt als Rürup-Rente können Sie bis zu einem Betrag von 26.528 € zu 100 Prozent als Vorsorgeaufwendung von der Steuer absetzen.

MINDESTWARTEZEITEN EINHALTEN

Nicht nur bei bestimmten Fondspolicen, sondern auch bei anderen Geldanlagen lassen sich Steuern sparen. Sachwerte wie Oldtimer, Kunstgegenstände, Edelmetalle oder Kryptowährungen sind beispielsweise nach Ablauf einer Mindesthaltedauer von einem Jahr abgeltungssteuerfrei.

IM AUSLAND INVESTIEREN

Es lohnt sich, Geld in Ländern mit günstigeren Steuersätzen anzulegen. Dazu zählt beispielsweise die USA. Legen Sie Ihr Geld in den USA an, zahlen Sie auf Ihre Kapitalerträge den amerikanischen Steuersatz. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens darf anschließend keine Nachbesteuerung in Deutschland erfolgen. Sie müssen dazu jedoch nicht verreisen: Bei mir bekommen Sie US-Anlageprodukte ganz ohne Langstreckenflug.

Sie möchten noch mehr Steuerspartipps erfahren? Ich beantworte Ihnen gerne unverbindlich alle Ihre Fragen in einem kostenlosen Erstgespräch (auch online).

Hinweis: Die hier genannten Tipps und Hinweise ersetzen keine steuerrechtliche Beratung.

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