Sie haben in Deutschland ein Depot bei einer Bank eröffnet und Ihre Bank hat Ihnen dieses daraufhin zwangsgekündigt, mit der Begründung, dass Sie angeblich einen US-Bezug haben? Oder Ihnen wurde die Eröffnung eines Kontos oder eines Depots durch die Bank verweigert, weil Sie angegeben haben, dass bei Ihnen ein US-Bezug vorliegt? Möglicherweise sind Sie durch die Kündigung Ihrer Bank aus allen Wolken gefallen, weil Ihnen Ihr US-Bezug bis dato gar nicht bewusst war?
Wenn Sie eine dieser Fragen mit “ja” beantworten können, gehören Sie vermutlich zu einer Personengruppe in Deutschland, die vom sogenannten FATCA-Abkommen betroffen ist. Dabei handelt es sich um ein US-Gesetz zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, das im Jahr 2013 verabschiedet wurde und nun Deutsche sowie andere EU-Bürger mit US-Bezug im Visier hat.
In diesem Artikel zeige ich Ihnen, was Sie tun können, wenn Ihre Bank Ihnen die Kontoeröffnung aufgrund Ihres US-Bezugs verweigert oder Ihnen Ihr Depot wegen US-Bezugs gekündigt hat. Außerdem verrate ich Ihnen, wie Sie als US-Person in Deutschland genauso gut Geld anlegen können wie alle anderen “normalen” Deutschen.
Doch lassen Sie uns zunächst die Frage klären, warum die Banken scheinbar so ein großes Problem damit haben, Kunden mit US-Bezug anzunehmen.
WARUM KANN ICH ALS US-PERSON BEI DER BANK KEIN DEPOT ERÖFFNEN?
Mehr Kunden, mehr Geld? Das gilt nicht für US-Steuerpflichtige. Banken drohen hohe Bußgelder, wenn sie den US-Steuerbehörden Auskünfte über deren Kunden mit US-Bezug vorenthalten. Indem sie Kunden mit US-Bezug annehmen, haften sie gleichzeitig dafür, dass steuerrelevante Informationen dieser Kunden in den USA gemeldet werden.
Die meisten Geldinstitute möchten den mit der Auskunftspflicht verbundenen Aufwand sowie das Risiko der drohenden Strafen vermeiden und lehnen deshalb US-Personen von Vornherein als Kunden ab. Kunden, denen es zwar gelingt, ein Depot zu eröffnen, erhalten schnell die Kündigung seitens der Bank, sobald ihr US-Bezug bekannt wird.
Bei einem Girokonto ist es etwas einfacher. Hier reicht es aus, wenn Sie durch eine Meldebescheinigung nachweisen, dass sich Ihr dauerhafter Wohnsitz in Deutschland befindet und Sie eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland vorlegen, um bei den meisten deutschen Banken ein Konto zu eröffnen.
MUSS ICH ALS US-PERSON IN DEUTSCHLAND DOPPELT STEUERN ZAHLEN?
Nein, doppelt Steuern zahlen müssen Sie als US-Person in Deutschland nicht, denn zwischen den USA und Deutschland gilt ein sogenanntes Doppelbesteuerungsabkommen. Sie können demnach nur entweder in Deutschland oder in den USA besteuert werden, aber nicht in beiden Staaten gleichzeitig. Allerdings sind Sie als FATCA-US-Bürger in Deutschland gegenüber den US-Steuerbehörden meldepflichtig. Das bedeutet, dass Sie in beiden Ländern zur Vorlage einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet sind. Als US-Person mit einem dauerhaften Wohnsitz in Deutschland wird Ihnen dafür grundsätzlich eine Fristverlängerung von zwei Monaten gewährt. Das heißt, dass Ihre US-Steuererklärung bis zum 15. Juni des Folgejahres, für das die Steuer erklärt wird, einzureichen ist, also für 2024 bis zum 15. Juni 2025, usw.
Übrigens: Wussten Sie, dass eine Steuerpflicht in den USA auch vorteilhaft für Sie sein kann? Tipps zur steueroptimierten Gedanlage als US-Person in Deutschland finden Sie hier.
KANN ICH DEN US-BEZUG BEI DER BANK WIDERRUFEN?
Es kommt drauf an. Wenn Sie fälschlicherweise als US-Person eingestuft wurden oder aus Versehen ein Kreuz an der falschen Stelle gemacht haben, dann ja. Doch leider ist der US-Bezug nicht in jedem Fall eindeutig. Daher lassen Sie uns zuerst Fakten schaffen: Wann gelten Sie in Deutschland als US-Person und wann nicht?
Es gibt sogenannte Zufallsamerikaner in Deutschland, die durch ihre Bank erstmals von ihrer US-Steuerpflicht erfahren. Meist handelt es sich dabei um Personen, die in den USA geboren, aber in Deutschland aufgewachsen sind. In diesen Fällen ist der US-Bezug eindeutig.
Es geht aber auch deutlich verrückter. Es ist nämlich so, dass Sie auch dann als US-Person gelten, wenn Sie eine Zeit lang in den USA gelebt und gearbeitet haben. Auch unternehmerische Tätigkeiten in den USA können eine US-Steuerpflicht begründen. Sie haben dann möglicherweise nicht einmal eine US-amerikanische Staatsbürgerschaft, doch der US-Bezug haftet an Ihnen wie ein altes Kaugummi unter der Schuhsohle. So manch einer muss dann schon mal stark in sich gehen, um die eigene Einstufung als US-Person nachzuvollziehen.
Also gehen Sie ruhig einmal in sich und überlegen Sie genau, wie ein US-Bezug bei Ihnen zustande gekommen sein könnte. Fragen Sie gegebenenfalls auch direkt bei dem Geldinstitut nach, welches Ihnen die Depoteröffnung verweigert oder Ihr Depot gekündigt hat. Kann dann kein US-Bezug festgestellt werden, haben Sie gute Chancen, doch noch ein Depot bei der gewünschten Bank eröffnen oder behalten zu können.
Gut zu wissen: Ein kurzfristiger Aufenthalt, zum Beispiel ein Urlaub oder eine Dienstreise sowie Geschäftsverbindungen in den USA machen Sie nicht zur US-Person.
Doch was tun, wenn Ihr US-Bezug nachgewiesen wurde? Wie können Sie dann Geld in Deutschland anlegen?
WIE KANN ICH ALS US-PERSON IN DEUTSCHLAND GELD ANLEGEN?
Diesem Thema habe ich bereits einen eigenen Artikel gewidmet. Dennoch möchte ich Ihnen an dieser Stelle gerne noch einmal die wichtigsten Informationen mitgeben. Grundsätzlich ist für Sie jede Form der Geldanlage möglich, US-Bezug hin oder her. Die Einschränkung besteht lediglich in der Anzahl der Anbieter, denn viele Banken lehnen US-Personen als Kunden ab. Es geht also darum, seriöse Anbieter zu finden, die auch Depots für Kunden mit US-Bezug ermöglichen. Daneben gibt es auch Versicherungsgesellschaften, die Vermögenspolicen für US-Personen in Deutschland anbieten. Dadurch lassen sich Steuern teilweise komplett vermeiden oder die Besteuerungsfrist weit in die Zukunft schieben, sodass der Zinseszinseffekt fleißig für Sie arbeiten kann.
Sie möchten mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren, als US-Person in Deutschland Geld anzulegen, Vermögen aufzubauen und dabei sogar noch Steuern zu sparen? Dann buchen Sie sich gerne ein unverbindliches Erstgespräch (auch online).
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