FATCA ist die Abkürzung für Foreign Account Tax Compliance Act und bezeichnet ein US-amerikanisches Steuergesetz zur Verhinderung von Steuerhinterziehung durch in den USA steuerpflichtige Personen. Insbesondere soll durch FATCA der Steuerhinterziehung durch ausländische Konten ein Riegel vorgeschoben werden.
Daher gilt seit 2013 eine strenge Auskunftspflicht, die deutsche Banken dazu zwingt, steuerrelevante Informationen ihrer Kunden mit US-Bezug preiszugeben.
Zu diesem Zwecke wird von US-Personen in Deutschland sowie den sogenannten Zufallsamerikanern von den Geldinstituten eine FATCA Selbstauskunft angefordert.
Doch sind Sie wirklich verpflichtet, eine solche FATCA Selbstauskunft auszufüllen? Und was passiert, wenn Sie die FATCA Selbstauskunft verweigern?
Diese Fragen möchte ich in diesem Artikel klären…
IST EINE FATCA SELBSTAUSKUNFT PFLICHT?
Nein, eine FATCA Selbstauskunft ist nur verpflichtend, wenn Sie laut FATCA gegenüber den US-Steuerbehörden meldepflichtig sind. Das sind Sie in der Regel, wenn Sie einen US-Bezug haben. Doch dieser US-Bezug ist mitunter nicht auf den ersten Blick erkennbar. Nicht selten fallen Betroffene aus allen Wolken, wenn sie plötzlich zufällig Amerikaner sind.
Solche Zufallsamerikaner, auch “Accidental Americans” genannt, bezeichnet Personen, die als US-Staatsbürger gelten, weil sie “zufällig” in den USA geboren sind, ansonsten jedoch keinerlei Bezug zu den Staaten haben.
Ansonsten betrifft die FATCA Selbstauskunft auch alle Personen, die aus anderen Gründen als US-Staatsangehörige gelten, beispielsweise durch den Besitz einer Greencard, zum Beispiel aufgrund einer Heirat mit einer US-Person oder einem früheren längeren Aufenthalt in den USA, aus beruflichen Gründen o. Ä.
Sobald Ihr US-Bezug eindeutig nachweisbar ist, sind Sie zur FATCA Selbstauskunft verpflichtet.
Sie fragen sich, ob bei Ihnen ein US-Bezug besteht? Lassen Sie sich beraten.
MUSS ICH BEI DER BANK ANGABEN ZU FATCA MACHEN?
Ja. Spätestens sobald Sie als US-Person identifiziert worden sind, sind Sie verpflichtet, Angaben zu FATCA zu machen, indem Sie eine FATCA Selbstauskunft ausfüllen. Die meisten Banken fragen bereits vor der Depoteröffnung ab, ob bei Ihnen ein US-Bezug besteht. Diese Angabe sollten Sie unbedingt wahrheitsgemäß beantworten.
Sie haben irrtümlich Ihr Häkchen an der falschen Stelle gesetzt? Dann kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank, um den Irrtum aufzuklären, bevor diese die Gelegenheit bekommt, Ihre Daten an die US-Steuerbehörden weiterzugeben.
WAS PASSIERT, WENN ICH DIE FATCA SELBSTAUSKUNFT VERWEIGERE?
Innerhalb der EU gilt seit 2013 die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO. Diese dient dem Schutz personenbezogener Daten vor dem Zugriff Dritter. Theoretisch darf Ihre Bank also Ihre Daten nicht weitergeben und Sie haben die Möglichkeit, eine FATCA Selbstauskunft zu verweigern.
Das gilt jedoch, wie bereits erwähnt, nur theoretisch, denn Banken machen sich strafbar, wenn sie den US-Steuerbehörden keine Auskünfte über ihre Kunden mit US-Bezug melden. Sobald Sie also Kunde bei einer Bank sind und gleichzeitig als US-Person gelten, führt kein Weg an der FATCA Selbstauskunft vorbei, ob Sie wollen oder nicht.
Verweigern Sie die Selbstauskunft, wird die Bank vermutlich von sich aus Ihren Antrag auf ein Depot ablehnen oder Ihr vorhandenes Depot auflösen.
WIE KANN ICH DER MELDEPFLICHT NACH FATCA ENTKOMMEN?
Wenn Sie als US-Person gelten, haben Sie kaum eine Chance, Ihrer Meldepflicht nach FATCA zu entkommen. Die einzige Möglichkeit, sich von der Meldepflicht zu befreien, ist die Aufgabe Ihrer US-Staatsbürgerschaft. Dieser Prozess ist jedoch aufwändig und langwierig.
Viele US-Personen in Deutschland, die die FATCA Selbstauskunft umgehen möchten, lassen ihr Geld von ihrem Partner oder ihrer Partnerin anlegen. Doch von dieser Strategie rate ich ausdrücklich ab, da Ihnen Ihr Geld dann formell nicht mehr gehört. Meint es Ihr Partner oder Ihre Partnerin nicht gut mit Ihnen, kann Ihnen das eine Menge Ärger einbringen.
In einem anderen Artikel habe ich bereits drei Möglichkeiten erläutert, wie Sie als US-Person in Deutschland Geld anlegen können.
Sie möchten mehr über Ihre Möglichkeiten erfahren, als US-Person in Deutschland Geld anzulegen, Vermögen aufzubauen und dabei sogar noch Steuern zu sparen? Dann buchen Sie sich gerne ein unverbindliches Erstgespräch (auch online).
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