In kaum einem Bereich gibt es einen so hohen Beratungsbedarf wie bei den Themen Erben und Schenken. Immer wieder kommen Kunden zu mir, die mitbestimmen möchten, was nach ihrem Tod oder auch noch zu Lebzeiten mit ihrem Geld passiert. Sie möchten verhindern, dass ihr Vermögen in die falschen Hände gerät, sinnlos verprasst wird oder zu früh ausgezahlt wird.
Wenn Sie sich in einem der Punkte wiederfinden, kann ich Sie beruhigen: Es gibt Möglichkeiten, wie Sie mitbestimmen, was mit dem Vermögen passiert, das Sie über lange Zeit aufgebaut haben.
Welche das genau sind, schauen wir uns in diesem Artikel an…
MITBESTIMMEN BEI SCHENKUNGEN ZU LEBZEITEN
Wenn Sie meinen letzten Artikel zum Thema Steuern sparen beim Erben und Schenken gelesen haben, wissen Sie, dass es sinnvoll ist, im Rahmen der Steuerfreibeträge Vermögen in Form von Schenkungen bereits zu Lebzeiten zu übertragen. Aber wie behalten Sie dabei ein Mitbestimmungsrecht, was mit dem verschenkten Vermögen passiert?
Auch hier lohnt sich wieder der Einsatz der von mir in diesem Blog schon vielfach erwähnten Mantelpolice. Diese bietet einige Möglichkeiten für Sie, um ein Mitbestimmungsrecht bei Erbe und Schenkungen zu behalten, nämlich folgende:
VETO-RECHT DURCH PARITÄTISCHE ZUSTIMMUNG FÜR ENTNAHMEN
Bei einer Mantelpolice können Sie zwei Personen als Versicherungsnehmer eintragen. In der Regel wird die zu beschenkende Person zu 99 Prozent und die schenkende Person zu 1 % eingetragen. Durch diese Maßnahme behält die schenkende Person ein Veto-Recht darüber, was mit dem Geld in der Police passiert, denn beide Versicherungsnehmer haben ein paritätisches Mitbestimmungsrecht. Das heißt, jede Verfügung bedarf der Zustimmung beider Parteien.
Tipp: Die oben genannte Variante empfehle ich Familien, die sich grundsätzlich einig sind, was mit dem Geld passieren soll. Ansonsten kann das Ganze natürlich auch sehr verzwickt werden.
Ihre Familienverhältnisse sind eher strittig? Dann versuchen Sie lieber die nachfolgende Variante.
TERMFIX-KLAUSEL ZUM SCHUTZ VOR VORZEITIGEM VERMÖGENSZUGRIFF
Durch den Einsatz einer sogenannten Termfix-Klausel können Sie zu Lebzeiten Vermögen übertragen, aber verhindern, dass die beschenkte Person vorzeitig über das verschenkte Vermögen verfügen kann. Sie bestimmen also ganz genau den Zeitpunkt, ab dem die beschenkte Person auf das Vermögen zugreifen kann, zum Beispiel nicht vor dem 25. Lebensjahr. Vor allem, wenn Sie befürchten, dass Ihre Erben Ihr über viele Jahre erwirtschaftetes Vermögen verprassen, die beschenkten Personen einfach noch zu jung sind oder Sie einen anderweitig verantwortungslosen Umgang mit dem Geld befürchten, ist eine Termfix-Klausel sehr sinnvoll.
KOMBINATION AUS VETO-RECHT UND TERMFIX-KLAUSEL, UM VERMÖGENSZUGRIFF DURCH UNBEFUGTE DRITTE ZU VERHINDERN
Wenn die Person, die Sie beschenken möchten, noch minderjährig ist und Sie verhindern möchten, dass eine andere Person stellvertretend für das Kind auf das Vermögen zugreift, lohnt sich eine Kombination aus Veto-Recht und einer Termfix-Klausel. Indem Sie zu 1 Prozent Versicherungsnehmer bleiben, behalten Sie ein paritätisches Veto-Recht über zukünftige Entnahmen und durch die Termfix-Klausel können Sie beispielsweise veranlassen, dass die aktuell minderjährige Person erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr über das Vermögen verfügen kann. So lässt sich beispielsweise verhindern, dass der oder die Ex auf Vermögen zugreift, dass für Ihr Kind bestimmt ist.
GESETZLICHE ERBFOLGE UMGEHEN
Gibt es im Erbfall kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Danach erben neben dem Ehepartner vorrangig die Kinder des Erblassers. Danach sind Geschwister, Nichten, Neffen, aber auch geschiedene Elternteile des Erblassers an der Reihe. Diese gelten als Erben zweiter Ordnung. Als Erben dritter Ordnung gelten Cousins, Cousinen, Großeltern, Onkeln und Tanten des Erblassers.
Mit einem Testament können Sie die gesetzliche Erbfolge umgehen. Doch Sie können nicht kontrollieren, wen Ihre Erben mit Ihrem Geld beerben, oder doch?
Doch, auch das geht. In diesem Fall lohnt sich ebenfalls der Einsatz einer Mantelpolice mit Veto-Recht und Termfix-Klausel.
Durch das Veto-Recht, das der Erblasser hat, indem er zu 1 Prozent als Versicherungsnehmer eingetragen ist, kann er zu Lebzeiten mitbestimmen, was mit dem Geld passiert. Durch die Termfix-Klausel wird nach dem Tod des Erblassers der Zugriff auf das Erbe durch unerwünschte Personen verhindert.
AUSZAHLUNGSZEITPUNKT FÜR DAS ERBE MITBESTIMMEN
Sie ahnen es schon. Hier geht es nochmal um die Termfix-Klausel. Damit können Sie den Auszahlungszeitpunkt für das Vermögen konkret festlegen. Nach Ihrem Tod kann dieser Zeitpunkt nicht mehr geändert werden. So können Sie beispielsweise auch festlegen, dass Ihre Erben erst auf das Vermögen zugreifen können, wenn sie volljährig sind oder selbst das Rentenalter erreicht haben.
Vielleicht sorgen Sie sich, dass Ihre Erben nicht verantwortungsvoll mit Ihrem Vermögen umgehen? Dann ist es sinnvoll, den Auszahlungszeitpunkt durch Termfix weit in die Zukunft zu legen. Dadurch sind Ihre Erben gezwungen, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, bis sie über das Erbe verfügen können.
FAZIT
Alles kann, nichts muss beim Erben und Schenken. Bereits zu Lebzeiten sind Schenkungen jederzeit möglich, ohne dass Sie fürchten müssen, dass Ihr hart erwirtschaftetes Vermögen dann weg ist. Durch Möglichkeiten wie Termfix können Sie zudem auch über Ihren eigenen Tod hinaus bestimmen, was mit Ihrem Geld passiert.
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