Als Eltern oder Großeltern möchten wir, dass unsere Kinder und Kindeskinder es leichter haben als wir. Also sparen und investieren wir, um ein Vermögen aufzubauen, das wir unseren Kindern und Enkeln später vererben, wenn wir einmal nicht mehr sind. Und auch zu Lebzeiten wünschen wir uns für unsere Kinder finanzielle Entlastung, indem wir ihnen beispielsweise den Führerschein, das Studium, das erste eigene Auto, die Hochzeit oder eine Immobilie bezahlen.
Doch noch bevor unser über viele Jahre angespartes Vermögen den Nachkommen zugutekommt, greift erstmal der Fiskus zu – und das nicht zu knapp und meist auch nicht nur einmal.
Doch bevor wir uns jetzt darüber aufregen, wie der Staat uns für Geld bestraft, das wir nicht ausgeben, verrate ich Ihnen lieber, wie Sie Steuern sparen beim Erben und Schenken. Bereit? Dann los…
WANN WIRD ERBSCHAFTSSTEUER FÄLLIG?
Mit dem Tod des Erblassers gehen seine Vermögenswerte an die Erben. In diesem Moment wird auch die Erbschaftssteuer fällig, die von den Erben zu entrichten ist. Es gibt aber auch Freibeträge. Erbschaftssteuer wird nur dann fällig, wenn der Wert des zu vererbenden Vermögens die Freibeträge überschreitet. Die Höhe der Freibeträge wiederum ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad der Erblasser zu den Erben. Je näher das Verwandtschaftsverhältnis ist, desto höher ist der Freibetrag.
WIE HOCH IST DER ERBSCHAFTSSTEUER FREIBETRAG 2024?
Das sind die Erbschaftssteuer Freibeträge 2024:
- Den höchsten Erbschaftssteuer Freibetrag gibt es für verstorbene Ehepartner. Dieser liegt derzeit bei 500.000 €.
- Für leibliche Kinder gilt ein Erbschaftssteuer Freibetrag in Höhe von 400.000 €.
- Der Erbschaftssteuer Freibetrag für Enkelkinder liegt bei 200.000 €.
- Für Urenkel liegt der Erbschaftssteuer Freibetrag derzeit bei 100.000 €.
- für entferntere Verwandte gilt zurzeit ein Erbschaftssteuer Freibetrag in Höhe von 20.000 €.
- Nicht miteinander verwandte Personen sowie unverheirateten Lebenspartnern steht nur ein Erbschaftssteuer Freibetrag bis maximal 20.000 € zu.
WIE KANN ICH DIE ERBSCHAFTSSTEUER UMGEHEN?
Es gibt legale Möglichkeiten, um die Erbschaftssteuer zu senken oder sogar zu umgehen. Welche das sind, zeige ich Ihnen nachfolgend im Detail.
Möglichkeit #1: Erbschaftssteuer Freibeträge aufteilen
Die erste Möglichkeit ist naheliegend, wenn Sie die Erbschaftssteuer Freibeträge kennen. Planen Sie am besten bereits zu Lebzeiten, welche Vermögenswerte nach Ihrem Tod an welche Familienmitglieder gehen sollen und berücksichtigen Sie dabei die geltenden Freibeträge.
Möglichkeit #2: Nießbrauch-Vorbehalt zum Steuern sparen nutzen
Beim Nießbrauch-Vorbehalt wird eine Immobilie zu Lebzeiten an die Erben vermacht, während die Erblasser weiterhin über die Eigentumsrechte verfügen. Der Steuervorteil dabei besteht darin, dass der Wertverlust während des Nießbrauchs den Wert des Erbes senkt. Leben die Erben nach dem Ableben der Erblasser noch mindestens 10 Jahre in der vererbten Immobilie, kann die Erbschaftssteuer sogar komplett entfallen.
Möglichkeit #3: Steuern sparen durch Schenkungen zu Lebzeiten
Sie können auch zu Lebzeiten durch Vermögensübertragung Vermögenswerte innerhalb der Familie aufteilen, noch bevor es zu einem Erbfall kommt. So können Sie beispielsweise alle 10 Jahre bis zur Freibetragsgrenze Vermögen übertragen. Die Freibeträge gelten nämlich jeweils für eine Dauer von 10 Jahren. Je nach Höhe Ihres Vermögens und Ihres Alters, können Sie dadurch die Erbschaftssteuer komplett umgehen, weil am Ende einfach kein Vermögen mehr übrig ist, das den Erbschaftssteuer-Freibetrag übersteigt.
Möglichkeit #4: Mantelpolice als Schutz vor vorzeitiger Steuerzahlung
Steuern werden oftmals bereits fällig, noch bevor das Vermögen an die Erben geht. Die sogenannte Abgeltungssteuer fällt in er Regel jährlich auf alle erwirtschafteten Kapitalerträge an. Doch auch diese lässt sich umgehen – und zwar mit einer sogenannten Mantelpolice. Hierbei handelt es sich um ein Wertpapierdepot im Versicherungsmantel. Der Vorteil bei der Mantelpolice ist, dass die Abgeltungssteuer erst bei Auflösung gezahlt werden muss.
Sie möchten mehr über die Mantelpolice erfahren? Mehr Tricks rund um die Mantelpolice verrate ich Ihnen in diesem Artikel oder ich berate Sie in einem persönlichen Termin.
Möglichkeit #5: Erbschaftssteuer umgehen durch Wette auf den Tod
Was makaber klingt, ist eine völlig gängige und legale Praxis in Erbfällen. Was meine ich mit Wette auf den Tod? Stellen Sie sich vor, Sie möchten eine Freundin oder einen Bekannten beerben, aber das Erbe übersteigt den Freibetrag von 20.000 €. Nun könnten Sie stattdessen Ihre Eltern als Haupterben einsetzen, denen ein Erbschaftsteuer Freibetrag in Höhe von 100.000 € zusteht. Die Freundin setzen Sie als Nacherbin ein. Wenn nun Ihre Eltern versterben, bevor sie ihr Erbe annehmen können, geht das Erbe an die gute Freundin, ohne dass sie Erbschaftssteuer zu zahlen hat.
FAZIT
Beim Erben und Schenken gibt es jede Menge Spielraum und Gestaltungsmöglichkeiten, um Steuern zu sparen. Sie müssen sich nur ein wenig mit dem Erbschaftsrecht und Steuergesetz auskennen. Je nachdem, wann Sie sich mit den aktuell geltenden Gesetzen auseinandersetzen, haben Sie mehr oder weniger Spielraum, um Steuern einzusparen. Ich empfehle Ihnen grundsätzlich, sich bereits bei der Planung Ihres Vermögensaufbaus zu überlegen, wer später was erben soll und danach passende Anlagestrategien auszuwählen.
Sie wünschen sich eine individuelle Beratung zum Thema Erben und Schenken sowie Empfehlungen für Ihre persönliche Anlagestrategie? Hier geht’s zum Termin.
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