
Der Spitzensteuersatz gilt für das Jahr 2023 ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 58.597 Euro. Das heißt, jeder Euro, den Sie darüber hinaus verdienen, wird mit 42 Prozent versteuert. Bei einem noch höheren Einkommen geht dann schnell knapp die Hälfte Ihres Einkommens für Steuern drauf und verdienen Sie 277.826 Euro oder mehr, greift sogar die Reichensteuer in Höhe von 45 Prozent.
Aber müssen Sie sich wirklich damit abfinden, so viele Steuern zu zahlen oder gibt es Möglichkeiten, wie Sie den Spitzensteuersatz vermeiden und als Gutverdiener Ihre Steuerlast in Vermögen umwandeln? Ich verrate Ihnen jetzt schon mal: Ja, es gibt Möglichkeiten, sehr viele sogar. Tatsächlich ist Deutschland nämlich ein echtes Steuerparadies, wenn Sie die Tricks kennen. Einige davon zeige ich Ihnen in diesem Artikel. Sie möchten Ihr hart verdientes Geld für Ihren Vermögensaufbau nutzen, anstatt es dem Fiskus zu schenken? Dann lesen Sie weiter…
SO KANN JEDER GUTVERDIENER STEUERN IN VERMÖGEN UMWANDELN
Grundsätzlich sparen Sie Steuern am besten, indem Sie Ihre Steuerlast in Vermögen umwandeln. Das heißt, alle Steuern, die nicht sofort zur Zahlung fällig sind, können Sie nutzen, um aus dem Geld Erträge zu erwirtschaften. Im ganz großen Stil funktioniert das zum Beispiel über eine Geldanlage im Versicherungsmantel. Durch den Zinseszinseffekt erwirtschaften Sie Erträge im sechsstelligen Bereich, bevor überhaupt ein Euro Steuer fällig wird. Und selbst dann gibt es noch Möglichkeiten, dass Sie weniger als die Hälfte der fälligen Steuer oder sogar gar keine Steuer zahlen. Das lohnt sich für jeden! Wie genau der “Manteltrick” funktioniert, können Sie hier nachlesen.
Doch wie können Sie als Gutverdiener auch im laufenden Jahr Steuern sparen, damit Sie nicht als Spitzensteuerzahler enden und viel mehr Steuern zahlen als nötig?
Einnahmen bewusst planen
Möglicherweise rutschen Sie dieses Jahr in den Bereich des Spitzensteuersatzes oder sogar der Reichensteuer, weil Sie eine höhere Geldsumme erwarten, zum Beispiel durch eine Abfindung, den Verkauf einer Immobilie, ein Erbe oder die Auszahlung einer Lebensversicherung?
In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten:
Die erste Möglichkeit ist, dass Sie bewusst planen, zu welchem Zeitpunkt die Einnahme kommt, sodass Sie steuerlich möglichst wenig belastet werden. Damit meine ich, dass Sie die Auszahlung auf einen Zeitraum schieben, in dem Sie sowieso gerade ein geringeres Einkommen oder eine höhere finanzielle Belastung haben und dadurch die Steuerlast etwas verringern. Idealerweise fällt beispielsweise die Ausschüttung mit dem Rentenbeginn, der Elternzeit, einer Phase der Arbeitslosigkeit oder längerer Krankheit zusammen. Gegebenenfalls können Sie die Auszahlung auch auf mehrere Jahre verteilen. Dies ist eine ebenso gute Möglichkeit, die Steuerlast zu mindern, da jeweils nur die Einnahmen für das jeweilige Steuerjahr berücksichtigt werden.
Die zweite Möglichkeit ist, dass Sie den Einnahmen steuerlich relevante Ausgaben gegenübersetzen. Insbesondere, wenn Sie sowieso eine Investition geplant haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt dafür. Nutzen Sie das Potential! Sonst geht ein großer Batzen Geld unnötigerweise ans Finanzamt.
Übrigens lassen sich beide Möglichkeiten auch hervorragend miteinander kombinieren. Wenn Sie dazu Fragen haben, buchen Sie sich gerne einen unverbindlichen Beratungstermin bei mir.
Geschickt investieren
Auch Investieren eignet sich besonders gut, um Steuern zu sparen und damit als Gutverdiener Steuern in Vermögen umzuwandeln. Neben der oben genannten Mantelpolice, die ich Ihnen unbedingt empfehle, wenn Sie quasi steuerfrei Vermögen aufbauen wollen, gibt es noch zahlreiche andere Möglichkeiten, zu investieren und gleichzeitig Steuern zu sparen. Wenn Sie klassisch Geld in einem Wertpapierdepot anlegen, lassen sich Steuern einsparen, indem Sie Erträge reinvestieren, also sogenannte thesaurierende Geldanlagen nutzen.
Außerdem senken Sie Ihre Steuerlast, indem Sie Ihre Freibeträge richtig nutzen. Wussten Sie zum Beispiel, dass Sie auch die Freibeträge Ihrer Kinder nutzen können?
Und ja, auch die Wahl der Anlageklasse wirkt sich auf Ihre Steuerlast aus. Gewinne aus physischen Edelmetallen sind beispielsweise grundsätzlich abgeltungssteuerfrei. Bei anderen Anlageklassen wiederum gibt es steuerrechtliche Besonderheiten, die Sie für sich nutzen können, um Steuern zu sparen.
Aber mit Investitionen sind natürlich nicht nur Geldanlagen gemeint. Mit Ausgaben, die sich als Sonderausgaben abschreiben lassen, können Sie prima als Gutverdiener Steuern in Vermögen umwandeln.
Sonderausgaben nutzen
Mit Sonderausgaben lassen sich ordentlich Steuern sparen. Deshalb empfehle ich grundsätzlich jedem Erwerbstätigen, eine Steuererklärung abzugeben. Es lohnt sich wirklich immer!
Was zählt als Sonderausgaben? Dazu gehören beispielsweise Altersvorsorgeaufwendungen, Kinderbetreuungskosten, Unterhaltszahlungen, aber auch bestimmte Versicherungsbeiträge, wie beispielsweise Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Außerdem können Sie über Sonderausgaben auch bestimmte Immobilien beziehungsweise deren Sanierungskosten abschreiben. Die energetische Sanierung von Immobilien zählt ebenso dazu.
Und auch wenn Sie Minijobber einstellen oder Handwerker in Ihrem Haushalt beschäftigen, können Sie die Kosten dafür als Sonderausgabe geltend machen. Dazu gehört übrigens auch der Hundesitter.
Mein Tipp: Sie können auch Familienmitglieder als Minijobber einstellen und die Kosten dafür als Sonderausgabe geltend machen.
Steuern sparen mit Solaranlagen
Solaranlagen beziehungsweise Photovoltaikanlagen lassen sich auch auf verschiedene Weise von der Steuer absetzen. In den meisten Fällen sind private Solaranlagen durch das Jahressteuergesetz 2022 komplett von der Umsatzsteuer befreit. Doch bei Solaranlagen profitieren Sie noch von weiteren Steuervorteilen: Für die Überschüsse, die Sie ins öffentliche Stromnetz einspeisen, erhalten Sie bis 100 Kilowatt Photovoltaikleistung eine komplett steuerfreie Einspeisevergütung, pro Person. Und wenn das nicht ausreicht, können Sie eine GbR für Ihre Photovoltaikanlage gründen, die ebenfalls als Steuerperson gilt.
Solaranlagen können in Sachen Steuerersparnis aber noch viel mehr für Sie tun, denn auch in Sachen Einkommensteuer gibt es Einsparpotentiale. Sowohl die Installation, als auch der Betrieb der Solaranlage sind steuerlich absetzbar. Dazu zählen anteilig auch Handwerkerkosten, die vor Inbetriebnahme und im Rahmen der Wartung und Instandhaltung anfallen. Als Privathaushalt können Sie davon jährlich bis zu 1.200 Euro steuerlich geltend machen. Die Kosten der Photovoltaikanlage setzen Sie als sogenannte Sonder-Abschreibung von der Einkommenssteuer ab.
Tipp: Für Selbstständige und Unternehmer gibt es im Rahmen von Solaranlagen noch weitere Möglichkeiten der Steuergestaltung. Gerne berate ich Sie dazu unverbindlich in einem persönlichen Termin (auch online).
Gemeinsame Veranlagung
Wenn Sie verheiratet sind, ist es gegebenenfalls sinnvoll, die gemeinsame steuerliche Veranlagung zu wählen. Der Steuervorteil ist umso größer, je höher der Gehaltsunterschied zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner ist. Es wird nämlich nur die Hälfte der zusammenaddierten Einkommen der Eheleute besteuert.
Beispiel gefällig?
Wenn Sie als Gutverdiener beispielsweise ein Einkommen von 60.000 Euro erzielen, rutschen Sie bei alleiniger Veranlagung bereits in den Spitzensteuersatz. Insgesamt werden dann von Ihren 60.000 Euro satte 15.242 Euro an Steuern fällig. Wenn Ihre Frau aber nur 30.000 Euro verdient und Sie sich zusammen veranlagen lassen, rechnet das Finanzamt Ihre beiden Einkommen zusammen und teilt diese durch zwei. Dann werden Sie steuerlich so behandelt, als ob Sie nur 45.000 Euro verdienen. In diesem Fall zahlen Sie nur 9.537 Euro Steuern, also 5.705 Euro weniger. Das entspricht einer Einsparung von rund 30 Prozent. Einfacher können Sie kaum Steuern sparen.
Wie hoch Ihre individuelle Steuerlast für Ihr zu versteuerndes Einkommen tatsächlich ist, können Sie in der Grundtabelle nachschauen.
SPITZENSTEUERSATZ VERMEIDEN ALS UNTERNEHMER
Sie sind selbstständig oder Unternehmer beziehungsweise Unternehmerin? Dann haben Sie noch ein paar mehr Möglichkeiten, Steuern zu sparen und den Spitzensteuersatz zu vermeiden. Diese möchte ich Ihnen natürlich nicht vorenthalten. Deshalb noch ein paar Worte dazu.
Grundsätzlich gelten die oben genannten Tipps für Sie genauso wie für Angestellte, aber als Unternehmer können Sie die Zeiträume für Einnahmen und Ausgaben sowie deren Höhe noch viel besser steuern, sodass Sie innerhalb eines Jahres nicht plötzlich ganz stark steuerlich belastet sind. Und auch die Unternehmensstruktur sowie die Unternehmensform wirken sich entscheidend auf Ihre Steuerlast aus.
Außerdem haben Sie die Möglichkeiten, so einige Ausgaben quasi vom Brutto als Betriebsausgaben von der Steuer abzusetzen. Dazu gehören beispielsweise die komplette Büroausstattung, inklusive aller technischen Geräte, Büromaterialien, Bücher, Software, Strom-, Internet- und Telekommunikationskosten und sogar Taschen und Möbelstücke. Oder wie wäre es mit einer Weiterbildung, einem Coaching oder ein paar lesenswerter Bücher? Die Kosten hierfür zählen ebenso als Betriebsausgaben. Und auch die Kosten für Ihr Auto können Sie problemlos absetzen, wenn Sie es hauptsächlich geschäftlich nutzen, auch ohne ein lästiges Fahrtenbuch zu führen. Sie haben Kunden in ganz Deutschland oder der ganzen Welt? Dann können Sie auch Kosten für geschäftliche Treffen absetzen, inklusive Reisekosten. Für die eigene Verpflegung gibt es eine Pauschale, die Sie absetzen können, wenn Sie geschäftlich auf Reisen sind. Geschäftsessen lassen sich zu 70 Prozent absetzen.
Das sind natürlich nur einige wenige Beispiele, mit denen Sie spielen können, um hohen Einnahmen Ausgaben entgegenzusetzen und Steuern zu sparen. Bei Gelegenheit werde ich diesem Thema einen eigenen Artikel widmen.
In diesem Artikel geht es mir um das Prinzip, dass es immer Möglichkeiten gibt, Steuern zu sparen, egal wie hoch Ihr Einkommen ist. Sie müssen sich nicht damit abfinden, den Spitzensteuersatz oder sogar die Reichensteuer zu zahlen und können trotzdem gut leben.
Sie zahlen noch den Spitzensteuersatz? Dann gibt es sicherlich viele Möglichkeiten, die Sie nutzen können, um Steuern zu sparen. Welche das sind, zeige ich Ihnen gerne. Buchen Sie sich ein unverbindliches Erstgespräch (auch online).
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