Roland Rausch Capital Consulting Blog Vermoegensuebertragung auf die Enkelkinder

Immer mehr Mandanten, die bereits Großeltern sind, sprechen mich auf mögliche Gestaltungsmittel zur kontrollierten Vermögensübertragung auf ihre Enkel an. Sie suchen nach Möglichkeiten, das eigene Vermögen bereits zu Lebzeiten an die übernächste Generation zu übertragen. Neben dem geschickten Einsatz von steuerlichen und rechtlichen Gestaltungsmitteln geht es den meisten von ihnen auch darum, das Vermögen kontrolliert an den Nachwuchs zu übergeben. Wie das gelingt, lesen Sie hier.

WIE SIE BEI DER VERMÖGENSÜBERTRAGUNG DIE ERBSCHAFTSSTEUER UMGEHEN

Um bei der Vermögensübertragung Steuern sparen zu können, muss die Vermögensnachfolgeplanung neu gedacht werden. Sie können die Erbschaftssteuer umgehen, wenn Sie wissen, wie es geht.

Bei der kontrollierten Vermögensübertragung oder auch überwachten Vermögensübertragung gibt es einen Ansatz, den viele nicht kennen und der sie beruhigt in die Zukunft blicken lässt. In die eigene ebenso wie in die der Kinder und Kindeskinder.

Diese Lösung heißt 99/1 Regelung.

WAS BEDEUTET DIE 99/1 REGELUNG?

Lassen Sie uns ein kleines Gedankenexperiment machen: Der Großvater möchte seine:r geliebten Enkel:in einen Betrag von bis zu 200.000 Euro schenken. Also schließt er eine Investmentpolice über den genannten Anlagebetrag ab. Damit verschenkt er den Großteil dieses Kapitals schenkungssteuerfrei an den/die Enkel:in. Es werden 2 Personen in die Police eingetragen: der Großvater (Schenker) und der/die Enkel:in (Beschenkte:r). Damit ist der Betrag bereits steuerfrei geflossen, es kann jedoch nicht ohne Zustimmung darüber verfügt werden. Dies gilt sogar dann, wenn der Schenker steuerfrei 99% der Anlagesumme schenkt.

Übrigens: Die Kontrolle, die die 99/1 Regelung bietet, lässt sich sogar vererben und gilt damit über den Tod hinaus.

WIE FUNKTIONIERT DIE ÜBERTRAGUNG VON IMMOBILIEN ERBSCHAFTSSTEUERFREI AUF DIE NÄCHSTE GENERATION?

Auch bei der Übertragung von Immobilien können Sie unnötige Steuerzahlungen, zum Beispiel in Form von Erbschaftssteuer, klug vermeiden. Um Immobilien erbschaftssteuerfrei auf die nächste Generation zu übertragen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

Sie können sich zum Beispiel den Erbschaftssteuerfreibetrag zunutze machen. Der Erbschaftssteuerfreibetrag liegt 2023 bei 400.000 Euro für Kinder, 200.000 Euro für Enkel und 100.000 Euro für Urenkel.

Ihre Immobilie ist mehr wert? Auch eine Schenkung von Immobilien in Raten ist möglich. Die Übertragung der Immobilie erfolgt dabei über mehrere Jahre. Durch die gezielte Anpassung der Schenkungsraten können Sie Ihre Steuerlast optimieren und bewusst darauf Einfluss nehmen.

Tatsächlich ist es allerdings auch möglich, sich von der Erbschaftssteuer befreien zu lassen. Das gilt zum Beispiel für die Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie. In dieser Form ist übrigens auch die Übertragung von Unternehmen innerhalb der Familie machbar.

Außerdem können Sie Immobilien zu Lebzeiten vererben, indem Sie mit dem Beschenkten ein sogenanntes Nießbrauchrecht vereinbaren. So können Sie weiterhin in der Immobilie wohnen oder Mieteinnahmen daraus erzielen, während Sie durch die Schenkung Steuern sparen.

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN SCHENKUNG UND ÜBERTRAGUNG?

Wussten Sie, dass Sie Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten an Ihre Nachkommen vermachen können? Während die sogenannte Vermögensübertragung mit Eintritt des Erbfalls, also mit Ihrem Tod, erfolgt, ermöglicht eine Schenkung Ihnen die Vermögensübertragung zu Lebzeiten.

Es gibt unterschiedliche Arten von Schenkungen. Das Prinzip ist jedoch immer dasselbe: Eine Schenkung ist eine unentgeltliche Zuwendung des Schenkenden an den Beschenkten zu Lebzeiten.

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN ERBSCHAFTSSTEUER UND SCHENKUNGSSTEUER?

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei einer Vermögensübertragung um eine klassische Vererbung nach dem Tod, während eine Schenkung bereits zu Lebzeiten möglich ist. In beiden Fällen fallen Steuern an. Bei der Vermögensübertragung die Erbschaftssteuer und bei der Schenkung die Schenkungssteuer.

Die Erbschaftssteuer wird dann fällig, wenn eine Person stirbt und ihr Vermögen auf ihre Erben übertragen wird. Sie bemisst sich anhand der Höhe des vererbten Vermögens nach den Gesetzen des Landes, in dem die Erbschaft stattfindet. In Deutschland können Sie, nach dem aktuellem Erbschaftssteuerfreibetrag, bis zu 200.000 Euro steuerfrei an Ihre Enkelkinder vererben.

Da die Schenkung zu Lebzeiten des Schenkers erfolgt, ermöglicht die Schenkung mehr Raum zur steueroptimierten Vermögensübertragung. Eine Schenkung ist nämlich auch in Teilen möglich, was zu niedrigeren Schenkungssteuern führen kann.

Sie möchten mehr darüber wissen, wie Sie Ihr Vermögen vererben und dabei Steuern sparen können? Dann sprechen Sie mich an. Auch für Fragen zur Übertragung von Kapital-, oder Unternehmensvermögen sowie Immobilien auf die nachfolgenden Generationen berate ich Sie gerne.

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